Gewährleistung

Diese Gewährleistungsbestimmungen gelten ergänzend zu den AGB von simply.bike GmbH und gehen diesen im Falle von unterschiedlichen Regelungen vor.

Für alle Produkte der Marke simply.bike leisten wir, die Simply.Bike GmbH, Gewähr, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Lieferung dem Kaufvertrag, d. h. insbesondere der technischen Beschreibung, entspricht. Wir wollen dich auch bei der Abwicklung von Gewährleistungsfällen bestmöglich zufriedenstellen und geben dir nachstehend einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen mit Verweisen auf die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Information ersetzt nicht eine fundierte Rechtsberatung.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB). Wir empfehlen das Produkt gleich beim Erhalt auf Schäden oder Mängel, insbesondere auf Transportschäden zu überprüfen und diese umgehend schriftlich an uns bekannt zu geben.

Treten Mängel innerhalb der ersten 6 Monate nach der Lieferung auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestanden hat, sofern dies mit der Art des Mangels vereinbar ist. Nach Ablauf dieser Frist musst Du nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat (§ 924 ABGB).

Für Mängel und Schäden, die nachträglich auftreten, insbesondere durch eigenmächtige Veränderungen (wie z. B. Umbauten, Anbauten, nicht fachgerechte Reparaturen), durch Fehlbedienung, Unfälle und dergleichen, übernehmen wir keine Haftung.

Im Rahmen der Gewährleistung übernehmen wir die Verbesserung durch Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Komponente oder des gesamten Produkts. Wenn beide Formen der Verbesserung für uns mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären, können wir diese ablehnen. Anstelle der Verbesserung erhältst Du dann eine angemessene Preisminderung. Bei nicht geringfügigen Mängeln kannst du anstelle der Preisminderung auch die Auflösung des Kaufvertrages verlangen (§ 932 ABGB).

Bei Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung garantieren wir dir die Verwendung von Originalersatzteilen und – wenn diese nicht (mehr) verfügbar sind – gleichwertige und kostenneutrale Komponenten.

Die natürliche Abnutzung des Produkts (und dessen Verschleißteile) durch normalen Gebrauch, Regen, Wasser, Schmutz oder Staub wird nicht von der Gewährleistung gedeckt. Folgende Komponenten des Simply.Lift SE sind Verschleißteile, deren natürliche Abnutzung bei ordnungsgemäßer Nutzung und Wartung von der Gewährleistung ausgenommen sind:

Griffe und Sattel

Pedale, Riemen, Zahnscheiben, Bremsbeläge

Reifen und Felgen

sämtliche rotierenden Teile, die von mechanischer Abnutzung betroffen sind und/oder Lager enthalten

Beschichtung des Rahmens

Wir weisen dich darauf hin, dass Kosten bei externen Werkstätten nur dann übernommen werden, wenn diese vor Ausführung der Reparatur in Form eines offiziellen Kostenvoranschlages durch Simply.Bike GmbH schriftlich genehmigt wurden. Abgeschlossene Rechnungen, die nicht zuvor abgestimmt wurden, können nicht übernommen werden.

Um dir bei Lieferschäden und Gewährleistungsfällen schnellstmöglich weiterhelfen zu können, bitten wir dich, uns eine genaue Fehlerbeschreibung und, wenn möglich, Foto- und Videomaterial an unsere E-Mail Adresse kontakt@simply.bike zukommen zu lassen.